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   BVerwG, 17.12.1955 - V C 139.55   

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https://dejure.org/1955,406
BVerwG, 17.12.1955 - V C 139.55 (https://dejure.org/1955,406)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1955 - V C 139.55 (https://dejure.org/1955,406)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1955 - V C 139.55 (https://dejure.org/1955,406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Mieterhöhungsgenehmigung im Geltungsbereich des § 45 des 1. WoBauG (Wohnungsbaugesetz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 67
  • NJW 1956, 319
  • DÖV 1956, 510
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Bei dem künftig Amtshaftungsprozeß kommt es zwar nicht nur auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts an, sondern auch darauf, ob der Erlaß des rechtswidrigen Verwaltungsakts zugleich eine Amtspflichtverletzung darstellt; es könnte also gefolgert werden, daß die verwaltungsgerichtliche Entscheidung trotz der bindenden Feststellung der Rechtswidrigkeit für den bevorstehenden Zivilprozeß nicht erheblich (genug) sei; solchen Gedankengängen scheint der Senat in dem Urteil vom 17. Dezember 1955 (BVerwGE 3, 67 [BVerwG 17.12.1955 - V C 139.55] am Schluß) gefolgt zu sein.
  • BVerwG, 06.01.1961 - I C 186.58

    Verbot des ambulanten Milchhandels - Verzicht durch endgültige Aufgabe des

    Insbesondere hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in früheren Entscheidungen den Standpunkt vertreten, daß das für die Amtshaftungsklage allein zuständige ordentliche Gericht auch über die Vortrage in eigener Zuständigkeit zu entscheiden habe (BVerwGE 2, 142 [144]; 3, 67 [68], ZMR 1956 S. 179 [180] u.a.; vgl. aber jetzt BVerwGE 9, 196).
  • BVerwG, 25.03.1965 - II C 44.63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auch hat der Kläger nicht vorgetragen, daß er für den Fall seines Obsiegens im vorliegenden Streitverfahren die bestimmte Absicht habe, vor dem Zivilgericht auf Gewährung von Schadensersatz wegen Verletzung der Amtspflicht zu klagen, so daß sich eine Prüfung der Frage erübrigt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Absicht das Rechtsschutzinteresse an der Fortsetzungsfeststellungsklage begründet (vgl. hierzu BVerwGE 3, 67 [68]; 4, 177; 6, 347; 9, 196; ferner die Übersicht bei Klinger, VwGO, 2. Auflage, Erl. C 5 u. 6 zu § 113).
  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 9.60
    Unter Aufgabe einer früheren Rechtsprechung (BVerwGE 2, 142; 3, 67) [BVerwG 16.12.1955 - II ER 486/55]hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 4, 177; 6, 347 [BVerwG 20.05.1958 - I C 193/57]; 9, 196; Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VIII C 166.59 -, JR 1960 S. 354 = NJW 1960 S. 1363 = DVBl. 1960 S. 641) die Frage, ob das Interesse an der Feststellung der Unzulässigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes berechtigt sei, wenn der Kläger die Entscheidung als Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begehre, grundsätzlich bejaht.
  • BGH, 08.02.1961 - VIII ZR 40/60
    Mehr besagt im Ergebnis auch nicht die im Berufungsurteil angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 17. Dezember 1955 - BVerwG VC 139/55 - NJW 1956, 319).
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